Information zur Aufstellung eines Grabmals
Bevor ein Grabmal oder eine Grabeinfassung auf dem Friedhof aufgestellt oder niedergelegt werden darf, muss ein Antrag bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden. Sowohl das Grabmal als auch die Grabeinfassung bedürfen einer Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.
Ablauf der Genehmigung
1. Antragstellung
- Der Antrag ist vor der Aufstellung des Grabmals oder der Grabeinfassung bei der Friedhofsverwaltung einzureichen. Das erledigen wir für Sie.
- Der Antrag muss die Daten und die Unterschrift des Nutzungsberechtigten der Grabstelle enthalten.
2. Gebührenbescheid
- Der Auftraggeber erhält von der Friedhofsverwaltung einen Gebührenbescheid.
- Die sogenannte Grabmalgebühr ist zu entrichten.
3. Genehmigungserteilung
Nach Zahlung der Grabmalgebühr erhält in der Regel der Steinmetz – in manchen Fällen auch der Auftraggeber – die Genehmigung zur Errichtung des Grabmals oder zur Niederlegung der Einfassung.
4. Durchführung der Arbeiten
Erst nach Erhalt der Genehmigung dürfen die Arbeiten an der Grabstelle durchgeführt werden.
Wichtig: Nutzungsberechtigter und Auftraggeber
- Nicht jeder Auftraggeber ist automatisch der Nutzungsberechtigte der Grabstelle.
- Als Nutzungsberechtigter gilt die Person, die bei der Bestattung im Formular „Friedhofsanmeldung“ benannt wurde und dieses unterschrieben hat.
Zusammenfassung
- Antrag vor der Aufstellung stellen – mit den Daten und der Unterschrift des Nutzungsberechtigten.
- Gebührenbescheid abwarten und die Grabmalgebühr entrichten.
- Genehmigung für den Steinmetz oder Auftraggeber abwarten.
- Erst danach dürfen das Grabmal und/oder die Einfassung aufgestellt beziehungsweise niedergelegt werden.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
