Die Feuerbestattung

Die Feuerbestattung bedarf in Deutschland einer gesonderten Genehmigung. Insbesondere dürfen keine Zweifel an der Identität des Toten und an der Todesursache bestehen, da eine nachträgliche Untersuchung der Leiche (Exhumierung) nach der Verbrennung nicht mehr möglich ist. Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner im Kühlraum des Krematoriums, in der Regel innerhalb von zwei Tagen.

Der Leichnam wird mitsamt dem Sarg in einem Krematorium verbrannt; eine Feuerbestattung unter freiem Himmel ist nicht gestattet. In einigen modernen Verbrennungsöfen ist es auch möglich, Särge, die aus anderen brennbaren, umweltneutralen Stoffen (oft Pappe) bestehen, zu verwenden. Ein Schamottestein mit einer Nummer, der auf den Sarg oder zum Leichnam gelegt wird, gewährleistet die eindeutige Zuordnung der Asche. Die Öfen in einem Krematorium sind nicht dafür ausgelegt, mehr als einen Sarg gleichzeitig aufzunehmen.
Die sterblichen Überreste werden nach der Kremierung in eine Kremationsurne, auch Aschenkapsel genannt, eingefüllt.

Die Aschenkapsel wird oft in eine repräsentative oder dekorative Überurne eingesetzt, welche der einfachen Aschekapsel ein würdiges Aussehen gibt.

Einige Krematorien bieten auf Nachfrage die Möglichkeit zur Besichtigung an. Angehörige können in besonderen Fällen bei der Kremierung anwesend sein.

Bei größerem Interesse, insbesondere zum technischen Aspekt der Kremierung, verweisen wir auf folgenden Link, der Sie zu Wikipedia führt, wo Sie alles weitere zu dieser Thematik nachlesen können:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kremierung