Bestattungsarten
Die Wahl der Bestattungsart
Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?
Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.
Die Erd- und die Feuerbestattung sind die konventionellen Bestattungsarten.
Die verstorbene Person wird in einem Sarg oder nach Durchführung der Kremation in einer Urne auf einer Wahl-, Reihen- oder anonymen Grabstelle der Erde übergeben. Eine Variante der Feuerbestattung ist auch die Seebestattung.
Die Erdbestattung
Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde.
Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her.
Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines Sarges vor.
Die Erdbestattung ist ein Ritual, bei dem bestimmte Verhaltensweisen und Prozesse üblicherweise ohne notwendige Absprachen eingehalten werden. Diese unterscheiden sich je nach Religion und Land zum Teil erheblich.
Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden.
Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung zählt zu den häufigsten Bestattungsarten und bietet vielfältige Möglichkeiten für einen persönlichen Abschied. Nach der Einäscherung im Krematorium wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt. Je nach Wunsch kommen beispielsweise ein klassisches Urnengrab, eine Urnenwand oder eine naturnahe Beisetzung infrage.
Auch die Trauerfeier lässt sich individuell gestalten – von einer traditionellen Zeremonie bis zu einem Abschied im kleinen Familienkreis. Wir beraten Sie persönlich zu den Möglichkeiten einer Feuerbestattung in Berlin und begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten.
Die Seebestattung
Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in eine Urne gefüllt. Anders als die Urnen, die auf einer Grabstelle beigesetzt werden, muß die Seeurne wasserlöslich sein.In Anwesenheit der Trauergäste wird die Urne auf hoher See während einer Zeremonie, die der Kapitän leitet, von einem Schiff aus dem Meer übergeben. Die Schiffsglocke wird geläutet. Zum Gedenken an den Verstorbenen erhalten die Hinterbliebenen einen Seekartenausschnitt mit eingetragenem Beisetzungsort und einem Auszug aus dem Logbuch.
Auch "stille" Seebestattungen, ohne die Begleitung durch Angehörige, können durchgeführt werden.
Die Sozialbestattung
Wer erhält den Bestattungskostenzuschuss und wofür zahlt das Sozialamt ?
Der Gesetzgeber hat Festlegungen getroffen, wie zu verfahren ist, wenn eine bestattungspflichtige Person die Kosten für eine Bestattung nicht aufbringen kann. Auch die Rangfolge der Bestattungspflichtigen ist gesetzlich geregelt (s. Bestattungsgesetz § 10, §22 Abs. 4):
der Ehegatte - die ehelichen und nichtehelichen Kinder
die Ehegatten der ehelichen und nichtehelichen Kinder
die Stiefkinder - die Ehegatten der Stiefkinder
die Enkel - die Ehegatten der Enkel
die Eltern - die Geschwister - die Stiefgeschwister
(.... usw.)
Dem in der Reihenfolge am höchsten stehende Bestattungspflichtige wird der Zuschuß bewilligt, wenn alle Grundlagen dafür vorliegen.
"Die Pflicht, die Bestattung zu regeln, hat grundsätzlich nichts damit zu tun, die Bestattung auch zu bezahlen. Wer die Bestattung bezahlt, ist im BgB geregelt, nämlich der Erbe bzw. der unterhaltspflichtige Angehörige.
Sofern der Erbe nicht tätig wird und ein Angehöriger die Bestattung regelt, so hat dieser Angehörige keinen Anspruch nach §15 BSHG, sonder muß die Kosten der Bestattung beim zur Tragung der Kosten Verpflichteten (hier beim Erben) geltend machen."
(Quelle: Leitfaden für Bestattungen)
Für welche Leistungen zahlt nun das Sozialamt ?
Das Sozialamt bewilligt maximal 1570,00 € als Bestattungskostenzuschuss, sowie die Übernahme der Friedhofsgebühr und, bei einer Feuerbestattung, auch der Kremationsgebühr.
Das Sozialamt darf keineswegs den Friedhof für die Bestattung vorschreiben, noch festlegen, daß die Beisetzung nur "still" (ohne Feier) zu erfolgen hat.
